Apr 06

Wie Createordie heute berichtet, ist das private Surfen im Internet am Arbeitsplatz gar nicht so arbeitgeberunfreundlich, wie man bisher oft an nahm. In Deutschland ist es vielen Büroangestellten ausdrücklich verboten, während der Arbeitszeit für private Zwecke im Netz zu surfen. Viele Arbeitgeber meinen, das diese Tätigkeiten gefälligst während der Freizeit zuhause oder während der regulären Pausen geschehen solle, denn die die Produktivität leide unter dem privaten Surfen.

Seitdem Büros Online-Anschlüsse haben, gibt es die beiden Standpunkte – für und gegen das Surfen am Arbeitsplatz.

Was spricht dafür? Hier muss man sicher die Art der Tätigkeit sehen. Wenn man kreativ sein muss, kann das Surfen inspirierend sein. Auch wer stupide Anträge in einer Verwaltung abarbeiten muss, kann nach einem kurzem Ausflug sicher danach effektiver arbeiten. Solche Pausen können natürlich auch normal gemacht werden, aber einen privaten Surfausflug kann hier eben auch die Kreativität oder Produktivität steigern.

Gegen das private Surfen spricht zweifellos die Möglichkeit, die Zeit schlicht zu vergessen. Wer am Arbeitsplatz stundenlang privat surft und die eigentliche Arbeit darunter nachweislich leidet oder sogar dadurch wirtschaftliche Schäden entstehen, erhält zurecht eine Abmahnung oder gar die fristlose Kündigung.

Fazit: Wie bei allen Dingen ist es eine Frage der Dosis. Mal eben kurz nach den privaten Mails schauen, das abendliche Kinoprogramm lesen oder die neuesten Schlagzeilen aus aller Welt überfliegen sollte aus meiner Sicht in jedem Bürojob erlaubt sein.

Tipp für Angestellte: Man sollte sich darüber im Klaren sein, das es technisch möglich ist, einwandfrei nachvollziehen zu können, wer wann welche Internetseiten besucht hat. Datenschutzrechtlich ist diese Überwachung sicher bedenklich, doch es dürfte ein offenes Geheimnis sein, das viele Arbeitgeber sich dieser Überwachungstechnik bedienen.

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